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   BVerwG, 30.10.1973 - VI B 65.73   

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BVerwG, 30.10.1973 - VI B 65.73 (https://dejure.org/1973,2811)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1973 - VI B 65.73 (https://dejure.org/1973,2811)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1973 - VI B 65.73 (https://dejure.org/1973,2811)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.03.1973 - VI B 5.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen einer Gewissensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1973 - VI B 65.73
    Damit kann die grundsätzliche Bedeutung von klärungsbedürftigen Rechtsfragen nicht dargetan werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90/91;Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG VI B 5.73 - undvom 17. Juli 1973 - BVerwG VI B 17.75 -).

    Insoweit ist gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO unerläßliches Formerfordernis, daß die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Verwaltungsgericht abweicht, angegeben und außerdem kenntlich gemacht wird, worin die Abweichung besteht, d.h. inwiefern das Urteil des Verwaltungsgerichts in der Beurteilung einer Rechts frage nach Meinung des Beschwerdeführers von der angegebenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (vgl.Beschluß vom 22. März 1973 - BVerwG VI B 5.73 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1973 - VI B 65.73
    Damit kann die grundsätzliche Bedeutung von klärungsbedürftigen Rechtsfragen nicht dargetan werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90/91;Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG VI B 5.73 - undvom 17. Juli 1973 - BVerwG VI B 17.75 -).
  • BVerwG, 02.06.1975 - 6 B 17.75

    Belastung des Gewissens bei der Verletzung von Angreifern in Nothilfelagen

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1973 - VI B 65.73
    Damit kann die grundsätzliche Bedeutung von klärungsbedürftigen Rechtsfragen nicht dargetan werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90/91;Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG VI B 5.73 - undvom 17. Juli 1973 - BVerwG VI B 17.75 -).
  • BVerwG, 15.08.1974 - VI B 57.74
    Demnach liegt eine Abweichung in der entscheidungserheblichen Rechtsfrage nicht vor (vgl. zu diesem Erfordernis auch Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG VI B 5.73 - und vom 30. Oktober 1973 - BVerwG VI B 65.73 -).
  • BVerwG, 16.04.1974 - VI B 20.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Darlegungserfordernis bei der

    Es kann schon zweifelhaft sein, ob das Beschwerdevorbringen, das sich insgesamt gegen die materiellrechtliche Auffassung und die tatsächliche Würdigung des Verwaltungsgerichts richtet, dem gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO zwingend vorgeschriebenen Darlegungserfordernis genügt, wonach bei einer Abweichungsrüge nicht nur die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Verwaltungsgericht abweicht, angegeben, sondern auch kenntlich gemacht werden muß, worin die Abweichung besteht, d.h. inwiefern das angefochtene Urteil in der Beurteilung wenigstens einer Rechts frage nach Meinung des Beschwerdeführers von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 30. Oktober 1973 - BVerwG VI B 65.73 - mit Nachweisen).
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